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1 наказуемое действие
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2 проступок
n1) gener. ein leichtes Vergehen, eine strafbare Handlung, Vergehen, Verstoß, Freveltat, Schelmenstreich, Schelmenstück, Schelmerei2) colloq. Sünde3) obs. Mißhandlung, Mißtritt4) liter. Fehltritt5) milit. Delikt, Straftat, (дисциплинарный) Vergehen6) book. Verfehlung7) law. Vergebung, Übertretung8) pompous. Frevel -
3 упрекать в совершении наказуемого деяния
vlaw. (кого-л.) j-m eine strafbare Handlung vorwerfenУниверсальный русско-немецкий словарь > упрекать в совершении наказуемого деяния
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4 преступное действие
adj1) gener. eine verbrecherische Tät2) milit. Straftat, strafbare Handlung3) law. kriminelle Handlung, kriminelles Agieren, verbrecherische Tat, verbrecherisches Handeln, verbrecherisches Tun4) psych. verbrecherische Handlung -
5 преступное деяние
adj1) gener. eine verbrecherische Tät2) law. Straftat, Verbrechen, strafbare Handlung, verbrecherische Handlung, verbrecherische Tat -
6 преступление
n1) gener. Mißtat, Vergehen, eine verbrecherische Tät, Übeltat, Straftat, (чудовищное) Untat, Verbrechen2) obs. Mißhandlung3) poet. Meintat4) relig. Übertretung5) law. Delikt, Freveltat, Malefiz, Tat, (малозначительное) Vergebung, strafbare Handlung, verbrecherische Tat6) pompous. Frevel, Missetat
См. также в других словарях:
Handlung — die Handlung, en (Mittelstufe) eine bestimmte Tat Beispiel: Diese Handlung ist mit strenger Strafe bedroht. Kollokationen: eine strafbare Handlung begehen eine Handlung ausführen die Handlung, en (Mittelstufe) Ablauf der Ereignisse in einem Film… … Extremes Deutsch
Handlung — Ablauf; Handlungsschema; Vorgang; Geschehen; Tat; Aktion; Operation; Geschäft; Kaufhaus; Laden; Geschäftsstelle; Geschäftslokal; … Universal-Lexikon
Handlung — Hạnd·lung1 die; , en; 1 der Ablauf oder das Resultat dessen, was jemand tut oder getan hat ≈ Tat <eine unbedachte, (un)überlegte, unreflektierte, strafbare Handlung; eine symbolische Handlung; eine Handlung begehen, bereuen>: sich zu… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Strafbare Handlungen gegen die Ehre — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung … Deutsch Wikipedia
Handlung — (lat. Actio), im philosophischen Sinne jede durch Vorstellungen (Motive) oder Gefühle bestimmte und in die materielle Außenwelt hinübergreifende Tätigkeit eines geistigen Wesens. Bei leblosen Dingen spricht man daher nicht von Handlungen, sondern … Meyers Großes Konversations-Lexikon
ausfressen — eine strafbare Handlung begehen. »Junge, wat haste wieder ausjefressen?« … Berlinerische Deutsch Wörterbuch
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beleidigung — (Injurie, lat. injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Verletzung), jede vorsätzliche und rechtswidrige Willenserklärung, durch die jemand einem andern seine Geringschätzung oder Mißachtung kundgibt. Je nachdem dies durch Tätlichkeiten oder auf… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafprozess — Straf|pro|zess 〈m. 1〉 gerichtl. Verfahren bei der Untersuchung, Entscheidung u. Bestrafung einer Straftat; Ggs Zivilprozess * * * Straf|pro|zess, der: ↑ Prozess (1), in dem entschieden wird, ob eine strafbare Handlung vorliegt, u. in dem… … Universal-Lexikon
Dolus — (lat.), diejenige Richtung des Willens, vermöge deren Jemand eine Rechtsverletzung mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben begeht. Durch diese positive Richtung auf die Rechtsverletzung unterscheidet sich der D. von der Culpa (s.d.),… … Pierer's Universal-Lexikon
strafbar — straf|bar [ ʃtra:fba:ɐ̯] <Adj.>: gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt: eine strafbare Handlung; unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. * * * straf|bar 〈Adj.〉 gesetzlich mit Strafe bedroht (Handlung) ● sich strafbar machen … Universal-Lexikon